Finanziert wird die Förderung aus eigens dafür eingerichteten Fonds, aus denen in der Regel jährlich bis zu 400 000 Franken vergeben werden können. Entscheidend für die finanzielle Unterstützung durch Parkinson Schweiz ist dabei weniger die Grösse eines Projekts, sondern vielmehr dessen Wert und Qualität sowie die vorhandenen Mittel für die Forschungsförderung.
Diese Projekte werden von Universitäten und Spitälern in der Schweiz oder von Schweizer Forschenden im Ausland vorgeschlagen.
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von PD Dr. med. Georg Kägi, Präsident des Fachlichen Beirats von Parkinson Schweiz. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend geprüft – womit sichergestellt wird, dass nur wissenschaftlich hochstehende Projekte unterstützt werden. Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projekts werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Es werden die Parkinsonkrankheit betreffende Arbeiten aus den folgenden Bereichen berücksichtigt:
Folgende Dokumente (auf Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
Absender dieser Forschungsprojekte sind Fachhochschulen sowie soziale, pflegerische, therapeutische und Betreuungsinstitutionen.
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Mathias Sturzenegger, Vorstandsmitglied von Parkinson Schweiz. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend entsprechend der Kriterien geprüft Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projektes werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Es werden die Parkinsonkrankheit betreffende Arbeiten aus den folgenden Bereichen berücksichtigt:
Folgende Dokumente (auf Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
Ihre Kontaktperson für Forschungsanträge
The International Award for research on Parkinson's disease which is sponsored by the Annemarie Opprecht – Foundation (Switzerland) will be presented for the ninth time in the year 2026 with a sum of 100'000 Swiss franks.
All papers presenting significant results or findings in all areas of research in the field of Parkinson's disease (e.g. Basic Sciences, Epidemiology, Treatment) should be considered for application.
Deadline for submission is May 31st 2026.
All details regarding the Award such as conditions for submission, addresses, contacts and deadlines can be found on www.opprecht-foundation.org
M. Sturzenegger, MD
Professor of Neurology
President of the Prize Committee
Secretariate of the Prize Committee: Parkinson Schweiz, 8008 Zürich, 043 277 20 77, aofoundation(at)parkinson.ch
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