Organisation
Eine starke Organisation braucht eine klar strukturierte Führung – und eindeutige Gewaltentrennung. Aus diesem Grund verteilen sich die Verantwortlichkeiten bei Parkinson Schweiz auf sechs Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, den Fachlichen Beirat, den Forschungsausschuss, die Revisionsstelle und die Geschäftsführung. Nur die beiden Letzteren operieren mit bezahlten Mitarbeitenden.
Die fast 100 Mitglieder von Vorstand, Fachlichem Beirat und Forschungsausschuss wirken vollumfänglich ehrenamtlich.
Die Mitgliederversammlung (MV)
Die ordentliche MV findet einmal jährlich statt. Ihr obliegt neben der Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung auch die Wahl von Präsidium, Vorstand und Revisionsstelle. Zudem legt die MV die Mitgliederbeiträge fest. Alle Statutenänderungen müssen ebenfalls durch die MV genehmigt werden.
Der Vorstand
Bereits bei der Gründung der Vereinigung wurde in den Statuten festgeschrieben, dass im aus mindestens neun Personen bestehenden Vorstand alle Interessengruppen, die grundlegenden Sachfunktionen sowie alle Landesteile vertreten sein müssen. Daher engagieren sich im jeweils auf vier Jahre gewählten Vorstand neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten auch Fachpersonen für Finanzen und Juristik, Betroffene, Angehörige, SHG-Leitende und Vertreter der Ärzteschaft sowie anderer Berufe des Gesundheitswesens.
Der aktuell aus 15 Personen bestehende Vorstand verantwortet die strategische Planung, die Mittelbeschaffung und -verwaltung sowie die Genehmigung des Jahresbudgets. Zudem wählt er die Geschäftsführung sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Fachlichen Beirats und des Forschungsausschusses.
Gewisse Aufgaben können an den Vorstandsausschuss delegiert werden. Dieser besteht in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, den Beauftragten für Finanzen und Juristik sowie einem Vertreter der Ärzteschaft, wobei darauf geachtet wird, dass in diesem fünfköpfigen Gremium auch die Romandie vertreten ist.
Geschäftsführung und Regionalbüros
Die vom Vorstand eingesetzte Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und die Regionalbüros und nimmt – mit beratender Stimme – an den Sitzungen des Vorstands und des Vorstandsausschusses teil. So ist ein steter Informationsfluss garantiert und die Geschäftsleitung kann die Interessen, Vorschläge und Erfahrungen, die die Geschäftsstelle und die Regionalbüros im Kontakt mit den Mitgliedern und den Selbsthilfegruppen sammeln, im Vorstand einbringen.
Der Fachliche Beirat
Der vom Vorstand eingesetzte Fachliche Beirat besteht aus Ärzten und Ärztinnen sowie aus Spezialisten anderer Gesundheitsberufe, die sich mit der Parkinson-Krankheit befassen wie Pflegefachkräfte, Physio- und Ergotherapeuten, Sozialarbeiter oder Psychologinnen. Diese Experten beraten den Vorstand und die Geschäftsstelle in allen Fachfragen und unterstützen sie in ihrer Informationstätigkeit (Publikationen, Journal von Parkinson Schweiz, Vorträge). Zudem beantworten sie Patientenanfragen, unter anderem mittels Gratis-Hotline Parkinfon.
Der Forschungsausschuss
Im Forschungsausschuss engagieren sich Neurologen, Neurochirurgen sowie andere medizinische Fachpersonen. Mitglieder sind ausserdem der Vertreter der Ärzteschaft im Vorstandsausschuss sowie der Beauftragte für Finanzen und Controlling. Der Forschungsausschuss beurteilt eingehende Forschungsgesuche, entscheidet über die Beiträge und legt deren Höhe im Rahmen des vom Vorstand genehmigten Jahresbudgets fest.
Der Anlageausschuss
Der Anlageausschuss bewirtschaftet die Finanzmittel von Parkinson Schweiz um maximalen Ertrag bei geringem Risiko zu erreichen. Dabei richtet er sich verbindlich nach den Vorgaben des Anlagereglements von Parkinson Schweiz. Er ist für die Liquiditätsbewirtschaftung verantwortlich und wird in seiner Arbeit von der Leitung Finanzen von Parkinson Schweiz bei der Liquiditätsplanung unterstützt.
Die Revisionsstelle
Die Rechnungsführung des Vorstands wird von einer durch die Mitgliederversammlung gewählten Revisionsgesellschaft jährlich geprüft.