Forschungsförderung
Parkinson soll eines Tages geheilt oder – noch besser – von vornherein vermieden werden können. Daher hat Parkinson Schweiz die Forschungsförderung als Auftrag in den Statuten verankert und unterstützt sowohl Forschungsprojekte in der Schweiz als auch ausgewählte Arbeiten von Schweizer Forschern im Ausland. Neben medizinischen Forschungen können auch Projekte aus den Bereichen Sozialwissenschaften und Pflege gefördert werden.
Finanziert wird die Förderung aus eigens dafür eingerichteten Fonds, aus denen in der Regel jährlich bis zu 400 000 Franken vergeben werden können. Entscheidend für die finanzielle Unterstützung durch Parkinson Schweiz ist dabei weniger die Grösse eines Projektes, sondern vielmehr dessen Wert und Qualität sowie die vorhandenen Mittel für die Forschungsförderung.
Seit Beginn der Forschungsförderung im Jahr 1989 hat Parkinson Schweiz mehr als 4,8 Millionen Franken in über 75 Projekte investiert.
Forschungsförderung universitäre Projekte
Absender dieser Forschungsprojekte sind Schweizer Universitäten oder Spitäler sowie Schweizer Forscher im Ausland .
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Stephan Bohlhalter, Präsident des Fachlichen Beirates der Vereinigung. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend geprüft – womit sichergestellt wird, dass nur wissenschaftlich hochstehende Projekte unterstützt werden. Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projektes werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Soweit sie die Parkinsonkrankheit betreffen, werden Arbeiten aus folgenden Bereichen berücksichtigt:
- Grundlagenforschung
- klinische Medizin
- Pflege- und Sozialwissenschaften
- andere Gesundheitsberufe
Folgende Dokumente (in Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
- Information Sheet for Applicants - Promotion of University-based Parkinson Research (PDF, 179KB)
- Scientific Assessment of Applications for Research Funding (Word, 46KB)
Forschungsförderung ausseruniversitäre Projekte
Absender dieser Forschungsprojekte sind Fachhochschulen sowie soziale, pflegerische, therapeutische und Betreuungsinstitutionen.
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Mathias Sturzenegger, Vorstandsmitglied von Parkinson Schweiz. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend entsprechend der Kriterien geprüft Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projektes werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Soweit sie die Parkinsonkrankheit betreffen, werden Arbeiten aus folgenden Bereichen berücksichtigt:
- Betreuung von Parkinsonbetroffenen
- Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität von Parkinsonbetroffenen
Folgende Dokumente (in Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
Zusätzliche Informationen
Bewerbungsverfahren

Ihre Kontaktperson für Forschungsanträge:
Katharina Scharfenberger
Leiterin Kundendienst und Support
Direkte Tel. 043 277 20 62
katharina.scharfenbergerparkinson.ch
Neurology Research Grant 2020 by the Jacques and Gloria Gossweiler Foundation
The Jacques and Gloria Gossweiler Foundation offers a “Neurology Research Grant” to support high quality research on non-pharmacological treatment of symptoms experienced by patients with Parkinson's disease and other movement disorders performed in a research center in or related to Switzerland. The principal applicant must be in a position to carry out the research project under his or her own responsibility. The applicant must be able to show that he/she is employed at least 50% for the duration of the project at a research institution, with the necessary research infrastructure.
The funding period is two years, with a possible extension up to a maximum of 4 years. It includes any support of the research project, with the exception of the applicant’s own salary.
Application deadline: 30. September 2020
The Neurology Scientific Advisory Board of JGGF is presided by Prof. Dr. med. Jean-Marc Burgunder.
The application for funding has to meet to the formal requirements mentioned on
http://www.jggf.ch/en/medical-research-en/neurology